1. Allgemeines
Wir liefern ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen, die auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer gelten. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Die Daten werden zum Zwecke der Auftragsabwicklung in einer EDV-Anlage gespeichert.
2. Angebote
Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend. Muster sind nur unverbindliche Proben zur Ansicht. Beschreibungen und angegebene Maße sind ungefähr.
Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von vier Wochen annehmen.
3. Lieferbedingungen
Die Liefertermine, seien sie vom Käufer vorgeschrieben oder von uns genannt, gelten nur annähernd ohne Verbindlichkeit. Etwaige Lieferverzögerungen geben dem Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz. Bei Lieferverzug ist uns eine angemessene Nachfrist zu bewilligen.
Wird uns vom Käufer, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Die vorstehende Haftungsregelung gilt nicht, wenn ausdrücklich ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
Lieferung in Teilpartien ist grundsätzlich gestattet. Teillieferungen gelten als selbständige Geschäfte. Differenzen hieraus heben den unerfüllten Teil des Kaufvertrages nicht auf. Mindermengenzuschlag: bei einem Netto-Warenwert unter 100 € berechnen wir 10 % Mindermengenzuschlag.
4. Versand
Der Käufer trägt alle Kosten und Gefahren, die mit dem Transport der Ware ab Werk bzw. Lager Grünstadt zum Bestimmungsort verbunden sind. Soweit der Käufer eine besondere Versandart oder Transportversicherung ausdrücklich wünscht, berechnen wir eventuelle Mehrkosten. Sofern uns der Käufer nicht besondere Versandvorschriften erteilt, versenden wir stets nach unserem Ermessen.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Bankeinzugsermächtigung gewähren wir 3 % Skonto.
Bei Zielüberschreitungen werden 1,5 % Zinsen pro Monat berechnet. Ferner sind auch alle offenstehenden, noch nicht fälligen Forderungen ohne Abzug sofort zahlbar. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. Die Hereinnahme von Wechseln gilt nicht als Stundung; ihre Annahme erfolgt nicht an Erfüllungs Statt. Sämtliche aus der Wechselhereinnahme entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Preise
Alle Preise sind Netto-Preise zuzüglich Verpackung ohne zusätzliche Rabatte. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird mit dem im Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils geltenden Satz ausgewiesen und berechnet.
Ab Nettowarenwert 1.500,-- € pro Auftrag liefern wir im Inland „frei Haus“, d.h. auf eigene Kosten; durch diese Kostenregelung wird die Regelung der Gefahrtragung in Ziffer 4 dieser Bedingungen nicht berührt.
7. Rücktrittsrecht
Wir werden von unseren Lieferverpflichtungen frei, wenn Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers, z. B. wegen Scheck- oder Wechselprotest, Klagen von dritter Seite, entstehen. Das gleiche gilt, wenn der Käufer mit der Zahlung aus früheren Lieferungen in Verzug ist.
8. Mängelgewährleistung
Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so werden wir innerhalb eines Jahres nach dem Tag der Ablieferung ausschließlich in der Weise gewährleisten, dass wir nach unserer Wahl unentgeltlich nachbessern oder mangelfreie Ware nachliefern.
Der Käufer hat offensichtliche Mängel, auch wegen Transportschäden, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen. Zu diesem Zweck hat er den Empfang der Ware uns schriftlich zu bestätigen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt das unverzügliche Rügeerfordernis nach Erkennbarkeit der Mängel. Bei Versäumnis dieser Fristen können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
Lassen wir eine uns gesetzte angemessene Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verstreichen oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen, so ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegen-stand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Geschäftsführung oder unserer leitenden Angestellten oder auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht ver-letzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt.
Wir können die Erfüllung der Gewährleistung verweigern, solange der Käufer seinen Verpflichtungen nicht vertragsgemäß nachgekommen ist. Für ihn besteht kein Zurückbehaltungsrecht oder sonstiges Leistungsverweigerungsrecht wegen Gewährleistungsansprüchen.
9. Umtausch
Ein Umtausch kann nur ausnahmsweise im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen. Die zurückgegebene Ware muss sich in einem einwandfreien, verkaufsfertigen Zustand befinden. Eventuelle Fracht- oder Portokosten sowie Kosten für Neuverpackungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers.
Bei Waren-Rücknahmen aus Kulanz werden zusätzlich zu den anfallenden Kosten der Neuverpackung Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10 % des Kaufpreises fällig.
10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen; in der Rücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. In einer Pfändung der Kaufsache durch uns liegt dagegen stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat er uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ist der Dritte nicht in der Lage, uns die gerichtlichen und außergerichtliche Kosten einer Interventionsklage zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang unverarbeitet oder verarbeitet weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich der Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer
oder Dritte entstehen. Solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber erfüllt, bleibt er ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Unsere Befugnis zur Forderungseinziehung bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörenden Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zur Zeit der Vermischung oder Verbindung. Das Eigentumsrecht oder Miteigentumsrecht tritt der Käufer im voraus hiermit an uns ab. Der Erwerb des Verarbeitungseigentums ist während des bestehenden Eigentumsvorbehalts ausgeschlossen nach § 950 BGB. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis sowie Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozesses, ist, soweit der Käufer Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, Grünstadt.
12. Anzuwendendes Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG) oder sonstige internationale Regelungen finden keine Anwendung.
13. Salvatorische Klausel
Ist irgendeine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.